Der Ablauf einer Mediation kann in 5 Phasen eingeteilt werden. Daran richte ich meine Begleitung bei der Lösung des Konfliktes aus und die Gespräche werden, sofern nötig, von mir immer wieder darauf zurückgeführt werden.

1.Phase: Initialisierung/Vorbereitung (Arbeitsbündnis)

Die erste Phase dient zur Kontaktaufnahme zwischen den Parteien und dem Mediator. Die Parteien äußern ihre Erwartungen, die sie an das Verfahren richten. Der Mediator erklärt die Grundregeln der Mediation und versucht, das Vertrauen in das Mediationsverfahren herzustellen. Es werden im Rahmen dieser Phase auch eine sog. Mediationsdurchführungsvereinbarung (MDV) sowie ein Mediationsvertrag mit den  Vertragsparteien geschlossen. In der MDV werden die „Spielregeln“ (zeitlicher Ablauf, Teilnehmer, Verschwiegenheitsvereinbarungen, Mediationsergebnis) für die Mediation festgelegt und in dem MV werden zwischen den Vertragspartnern die Punkte Honorar und  Haftung schriftlich niedergelegt.

2.Phase: Bestandsaufnahme/Themensammlung

Diese Phase dient zur Spezifikation der Themengebiete, über die verhandelt werden soll. Schwerpunktmäßig geht es um Informationsbeschaffung. Die Parteien sollen alles vortragen, was aus ihrer Sicht für den Konflikt und den Konfliktstoff von Erheblichkeit ist.

3.Phase: Interessenklärung

Diese Phase wird in der Mediation als die eigentliche Arbeit angesehen. Die Bedürfnisse und Interessen der Medianden werden erarbeitet. Der Mediator hat die Aufgabe, die Ziele der jeweiligen Konfliktpartei von ihrem an (Rechts)positionen orientiertem Verhalten zu trennen.

4.Phase: Konfliktlösung

Nachdem die Interessen und Bedürfnisse der Parteien aufgezeigt wurden, kann in der Mediation damit begonnen werden, die eigentliche Lösung des Problems zu erarbeiten. Der Mediator wird in der Art eines Brainstormings alle in Betracht kommenden Vorschläge der Parteien festhalten. Die Optionen für eine Lösung werden also zunächst gemeinsam entwickelt. In einem weiteren Schritt werden die Parteien ihre gesammelten Lösungsoptionen auf ihre faktische und rechtliche Realisierbarkeit hin bewerten.

5.Phase: Ergebnis

Auf der Grundlage der von den Parteien autonom erarbeiteten Lösung ihres Konfliktes wird eine rechtsverbindliche Abschlussvereinbarung verfasst, d.h. darin werden diejenigen Eckpunkte aufgenommen, auf die sich die Medianden im Rahmen der Lösungsphase verständigt haben. Es kommt somit zu einer juristisch fixierten Regelung, was zugleich verdeutlicht, dass auch die Mediation ein Verfahren der Rechtsfindung ist.